Zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation des Zertifikatsinhabers hat der zertifizierte Sachverständige eine jährliche Fort- und Weiterbildung von mind. 3 Tagen in entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Die erforderlichen Inhalte dieser Weiterbildung müssen sich auf das jeweilige „Fachliche Anforderungsprofil“ beziehen. Eine Teilnahmebestätigung muss der Zertifizierungsstelle vorgelegt werden.